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giovedì 2 aprile 2020
Die Verurteilung des Europäischen Gerichtshofs für Polen, Ungarn und die Tschechische Republik
Die von Brüssel 2015 ausgearbeitete Weigerung, die europäischen Bestimmungen über den, wenn auch vorübergehenden, Mechanismus für die Aufnahme von Asylbewerbern gegenüber Asylbewerbern einzuhalten, führte zur Annahme der Berufung gegen Polen, Ungarn und die Tschechische Republik, die die Europäische Kommission zuvor vorgelegt hatte . Jetzt müssen die drei Mitgliedstaaten der Union das Urteil weiterverfolgen und Geräte einführen, die für die Aufnahme von Migranten geeignet sind. Der Gerichtshof der Europäischen Union hat festgestellt, dass der am 22. September 2015 angenommene Beschluss des Europäischen Rates nicht umgesetzt wurde, wonach rund 120.000 Antragsteller auf internationalen Schutz aus Italien und Griechenland in andere europäische Staaten aufgenommen werden müssen. Der Gerichtshof stellte außerdem fest, dass Polen und die Tschechische Republik auf der Grundlage einer Entscheidung vom 14. September 2015 gegen die Bestimmungen verstoßen hatten, wonach 40.000 Asylbewerber nicht umgesiedelt worden waren, während Budapest nicht Teil dieser Entscheidung war. Diese Beschlüsse des Europäischen Rates zielten darauf ab, den Druck auf die Migrationsströme auf Italien und Griechenland zu verringern. Zu diesem Zeitpunkt hatte Warschau darauf geantwortet, dass Polen nur 100 Migranten aufnehmen könne, ohne diese Absicht jedoch weiterzuverfolgen. Budapest hatte nicht einmal eine mögliche Anzahl von Migranten angegeben, die begrüßt werden sollten, während Prag nur zwölf statt der fünfzig Personen aufgenommen hatte, die erklärt hatten, dass sie aufnehmen könnten. Diese Verhaltensweisen, die dazu führen, dass die Entscheidungen des Europäischen Rates nicht eingehalten und eingehalten werden, selbst wenn nicht eingehalten wird, was versprochen wurde, und nicht einmal die von den Ländern selbst angegebenen Mindestmengen eingehalten werden, haben zu einer Entscheidung geführt, die legal, aber schließlich auch politisch ist ; Tatsächlich lehnte der Gerichtshof die Berufung der Europäischen Kommission ab und lehnte die Thesen der drei Länder ab, die sich auf ihre unmittelbare Verantwortung im Bereich der öffentlichen Ordnung und der inneren Sicherheit und, noch schlimmer, auf eine vermutete Fehlfunktion des Mechanismus für die Verlagerung von Flüchtlinge. Die unmittelbare Wirkung des Urteils ist die Pflicht der drei Länder, sich unverzüglich an die Bestimmungen des Gerichtshofs anzupassen und auch einen neuen Rechtsbehelf der Kommission zu vermeiden, der zur Verhängung von Geldbußen führen könnte. Diese Entscheidung besagt jedoch, dass das Problem nicht nur den Justizplan betrifft, sondern auch den politischen. Für diese Staaten ist der Beitritt zur Europäischen Union nur eine Frage der Bequemlichkeit, die es ihnen ermöglicht hat, Zugang zu erheblichen Finanzmitteln zu erhalten, mit denen ihre Regierungen eine Wirtschaft aufrechterhalten, die ansonsten in Bezug auf die Ergebnisse sehr mangelhaft ist. Dies sind Länder, in denen der undemokratische Einfluss der Regime, aus denen sie stammen, obwohl seit dem Ende des Sowjetimperiums viel Zeit vergangen ist, nicht durch das politische Gefüge und auch durch einen großen Teil des sozialen Gefüges überwunden wurde. Der Mangel an demokratischer Reife verhindert einen bewussten Austausch mit den Idealen, auf denen die Union beruht. Diese Entscheidung kann der erste Schritt sein, um weniger zulässige Regeln für den Verbleib im gemeinsamen europäischen Haus festzulegen und strengere schrittweise Mechanismen für die Annahme von Maßnahmen zugunsten der Aufteilung festzulegen, nicht nur für finanzielle, sondern auch für problematische Maßnahmen. die auch unerwünschte Verpflichtungen erzeugen. Das automatische Vorwegnehmen des Abzugs von Gemeinschaftsbeiträgen für jeden Fehlbetrag muss die erste Art der Strafe sein, bis dahin der Ausschluss der Mitglieder, denen es gelungen ist, die gemeinsamen Verpflichtungen zu erfüllen. Nur so wird es möglich sein, die politische Einigung Europas voranzutreiben.
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